...wir fördern Ihren Beton !

Bestellhinweise

baustellenerfassung.jpgDownload: Laden Sie sich hier gerne das Info-PDF der BG RCI herunter:
"Baustellenerfassungsblatt für den Einsatz von Autobetonpumpen"

 

 

Einsatzhinweise für Ihren Jetlift-Auftrag:

  • Sofern behördliche Genehmigungen für eine Sperrung von Bürgersteigen, Straßen o.ä. erforderlich sein sollten, sind diese bitte rechtzeitig und vom Auftraggeber einzuholen.
  • Die Zufahrtswege zur Baustelle müssen gut befahrbar und der Aufstellplatz tragfähig sein. Hierbei ist der  jeweilige Abstützdruck der Maschine zu beachten.
  • Zu Hochspannungsleitungen ist unbedingt auf ausreichenden Mindestabstand zu achten.
  • Im unmittelbaren Gefahrenbereich der Maschine sowie im Umfeld des Reinigungsplatzes dürfen sich keine Personen, Fahrzeuge oder andere gefährdete Güter befinden.
  • Soweit erforderlich, ist von der Baustelle eine tatkräftige Unterstützung für den Auf- und Abbau von benötigter Rohr- bzw. Schlauchleitung sicherzustellen.
  • Beim Einsatz einer Rohr- bzw. Schlauchleitung muss durch den Auftraggeber eine Vorlaufmischung bereitgestellt werden, für deren Kosten wir nicht aufkommen. Für den Beton ist auf einen pumpfreudigen Aufbau der Rezeptur zu achten.
  • Für die Herstellung einer Schmiermischung vor-Ort ist durch den Auftraggeber  Zement in ausreichender Menge sowie ein entsprechender Behälter  bereitzuhalten, falls dieses für das Anpumpen notwendig sein sollte.
  • Auf der Baustelle muss ein geeigneter Wasseranschluss verfügbar sein.
  • Vorsicht bei Augen- und Hautkontakt ! Frischer Beton reagiert  alkalisch, schützen Sie deshalb Haut und Augen. Bei Augenkontakt bitte einen Arzt aufsuchen, bei Berührung bitte gründlich mit Wasser spülen.
  • Nach dem Einsatzende benötigen wir eine Möglichkeit zum Reinigen der Maschine, zum Spülen der Förderleitung sowie zur Ablage von Restbeton. Ist dieses auf der Baustelle nicht möglich, erfolgt eine Berechnung laut Preisliste.
  • Auf dem uns zugewiesenen Reinigungsplatz können wir keine Haftung für jegliche Schäden übernehmen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Spül- und Reinigungsvorgang stehen.
  • Auf Kundenwunsch gestellte Ersatzpumpen werden zum jeweiligen Mindesteinsatzpreis berechnet.